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Der Kaufvertrag


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Im Falle eines Streitfalls ist ein Kaufvertrag beim Pferdekauf ein Beweismittel und ermöglicht es beiden Seiten sich bestmöglich abzusichern.

Sicherer Handschlag mit KaufvertragKaum vorstellbar also, dass man früher Pferde per Handschlag gekauft und verkauft hat. Das ist zwar auch in der heutigen Zeit nicht verboten, jedoch ist der Pferdekauf und –Verkauf ohne Kaufvertrag weder für den Käufer noch für Verkäufer besonders ratsam.

Ein Kaufvertrag ist i.d.R. schnell angefertigt, sobald man sich erst einmal über das Pferd, die Randbedingungen und den Preis einig geworden ist. Ob Sie den Vertag selber schreiben oder dabei einen Vordruck benutzen, bleibt dabei Ihnen überlassen. Empfehlenswert ist es jedoch, sich die Zeit zu nehmen einen individuellen Kaufvertrag zu erstellen.

Bei der Verwendung von Musterverträgen ist Vorsicht geboten. Die Erfahrung zeigt, dass jeder Kaufvertrag etwas anders aussieht. Ein Mustervertrag kann insbesondere dann mehr Schaden als Nutzen anrichten, wenn individuelle Vereinbarungen getroffen wurden oder das jeweilige Pferd Besonderheiten aufweist, die im Kaufvertrag festgehalten werden sollten. Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen hier eine Rechtsberatung zur Hilfe zu ziehen. Gerne vermitteln wir Ihnen kostenlos professionelle Rechtshilfe - Sprechen Sie uns einfach darauf an.

Inhaltlich sollten Sie die folgenden Dinge im Kaufvertrag festgehalten werden:

  • Angaben zu den Vertragspartnern. Name und vollständige Adresse von Käufer und Verkäufer sind unbedingt notwendig. Eine Telefonnummer sollte nach Möglichkeit ebenfalls mit aufgenommen werden.
  • Angaben zum Vertragsgegenstand: dem Pferd. Um welches Pferd handelt es sich? Notieren Sie die eindeutige, einmalige Lebensnummer des Pferdes und machen Sie darüber hinaus weitere Angaben zu Rasse, Aussehen, Name und Alter.
  • Besondere Merkmale, Eigenschaften und eventuelle Turniererfolge sollten ebenso enthalten sein.
  • Desweiteren sollte der aktuelle Gesundheitszustand genau aufgezeigt werden. Am einfachsten und sichersten ist dies durch eine bereits vor dem Kauf durchgeführte Ankaufsuntersuchung (AKU) zu bewerkstelligen. Die AKU sollte im Kaufvertrag erwähnt und zusätzlich als Kopie mit beigefügt werden.
  • Weiterhin ist festzuhalten, welche Dokumente bei Übergabe des Pferds mit überreicht werden, wie etwa der Equidenpass, die Eigentumsurkunde, Turnieraufkleber, etc.
  • Ein besonders wichtiger Punkt ist dann natürlich noch die Höhe und der Ablauf der Zahlung. Halten Sie den exakten Kaufpreis fest. Halten Sie auch fest, wie die Zahlung erfolgen soll (z.B. Bar bei Übergabe oder Ratenzahlung) sowie den Zeitpunkt der Zahlung. Bei einer Ratenzahlung halten Sie darüber hinaus ebenfalls die einzelnen Raten inkl. der Zahlungsfristen fest.

Der Kaufvertrag sollte dann in zweifacher Ausführung erstellt und jeweils von beiden Parteien unterzeichnet werden. Damit sind Sie dann als Käufer oder Verkäufer bestmöglich abgesichert.

Weiterführende Informationen

Professionelle Beratung und Hilfe für Ihren Kaufvertrag erhalten Sie beispielsweise über die Rechtsanwältin Patricia Wartenberg, unserem Partner und Spezialisten für Pferderecht.